Bochum, 07.Dezember 2017
Westfälischen Tierschutzpreis an Frau Claudia Schiweck
Der „Tierschutzverein Tiere in Not e.V. Bochum“ verleiht den Westfälischen Tierschutzpreis an besondere aktive
Tierschützer.
Frau Schiweck bekommt den Preis in besonderer Anerkennung um die Jahrzehnte lange, unermüdliche und aufopferungsvolle
Arbeit um das Wohl der wildlebenden Hauskatzen.
Der Vorstand und der Beirat des Tierschutzvereins „Tiere in Not e.V.“ hat Frau Claudia Schiweck Preisträgerin 2017
gewählt.
In einer Feierstunde der Tierschutzvereine Tierhilfe Bochum e.V. und Tiere in Not e.V.
überreichte Nicole Rudorf (Beiratsvorsitzende von Tiere in Not) in Vertretung der erkrankten Bürgermeisterin Gabriela Schäfer den Preis.
In der Laudatio betonte Gerhard Kipper (Geschäftsführer von Tiere in Not) die besonderen Verdienste von Frau Claudia Schiweck,
die aktives Mitglied der Tierhilfe Bochum ist. Sie kümmert sich seit Jahrzehnten aufopferungsvoll um wildlebende Hauskatzen.
Sie fängt die Katzen und lässt sie kastrieren, um sie anschließend wieder auszuwildern. Sie betreut sehr viele Futterstellen
im
ganzen Stadtgebiet und ist täglich unterwegs um die Katzen zu versorgen. Kranke Katzen fängt sie ein und lässt sie medizinisch Versorgen.
Trotz ihrer eigenen schweren Krankheit ist sie bei Wind und Wetter unterwegs und das seit vielen Jahren.
Auch bei der Suche und dem Einfangen entlaufener Katzen ist sie unermüdlich dabei.
Sie steht vielen Katzenhalter mit ihrem Wissen zur Seite und berät sie, wenn es Probleme gibt.
Herr Kipper betonte auch die langjährige enge, freundschaftliche und persönliche Zusammenarbeit über alle Vereinsgrenze
hinweg.
„Claudia die Tiere wollen dir mit diesem Preis danken, verbunden mit der Hoffnung das du noch lange für sie Dasein wirst.“
Gisela Ocker (Vorsitzende der Tierhilfe Bochum und selber Preisträgerin des Jahres 2005) ließ es sich, zusammen mit vielen
Mitgliedern des Vereins,
nicht nehmen ihr die persönlichen und die Glückwünsche des Vereins zu überbringen.
Quelle: http://www.tiere-in-not-bochum.de/
17.11.2017
Kastrationspflicht für Bochumer Freigänger-Katzen beschlossen
2018 tritt endlich die langersehnte Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Kraft.
HIER könnt ihr den von der WAZ veröffentlichten Artikel lesen.
16.11.2017
Artikel über unsere Notfälle Olaf & Miet in der WAZ.
Mehr Infos zu den beiden findne Sie auch hier
Katzenklau in Bochum- Weitmar
.
......eine Bekannte hat berichtet, dass in einem Kleingarten in
Bochum-Weitmar, irgendwo an der Schützenstraße, eine Frau aufgetaucht
ist, um dort Katzen zu fangen und für 70 Euro pro Stück zu verkaufen.
Das Alter der Frau wusste sie nicht (erzählt hatte ihr den Vorfall ein
Bekannter, der die Frau im Garten erwischt hat), jedenfalls nicht mehr
jung, vielleicht über 50, kurze blonde Haare, klein und schlank. Sie
zieht mit einem Trolley durch die Gegend, auf dem sie drei
Transportboxen gestapelt hat. Sie verkauft die Tiere in eine andere
Stadt, vermutlich Mülheim.
Bitte macht diesen Fall doch über eure HPs und über FB öffentlich, dass
alle Katzenbesitzer aufmerksam werden. Vielleicht hat ja auch jemand
eine Idee, wohin die Katzen verkauft werden könnten. Labor? Pelzfabrik?
Händler?
NOTFALL::: NOTFALL:::NOTFALL !!!!!
Diese 5 Katzen verlieren unverschuldet Ihr Zuhause,wo sie jahrelang leben durften. Leider sind sie alle nicht geimpft.Sie verstehen die Welt nicht mehr,und nun versuchen wir für die Fellnasen eine neue liebevolle Endstelle zu finden. Das Alter und der Name der Tiere steht unter dem jeweiligen Foto....,bitte anklicken.Nähere Infos zum jeweiligen Tier liegen uns zur Zeit leider noch32 zu melden. nicht vor. Wer einem oder mehreren Katzen ein Zuhause,oder eine Pflegestelle anbieten kann,wird gebeten sich bei der Tierhilfe Bochum unter : info@tierhilfe-bochum.net oder unter der Rufnummer : 0234 / 330732 zu melden.
Für 60€ in die Freiheit!
Die Hunde in den Beiträgen könnten innerhalb der nächsten 6 Monate nach Deutschland reisen, wenn wir Paten für sie finden, die mit einer Spende von mind. 5 € ihrem Hund helfen, in die Freiheit
und somit in ein hoffentlich baldiges, eigenes Zuhause zu reisen.
Die Gesamtkosten pro Hund betragen zur Zeit 60 €. Diese setzen sich zusammen aus Impfung, Chip, EU-Heimtierpass, Traces und anteilig Spritkosten. Impfung, Chip, EU-Pass bekommt Ihr Patenhund
bereits in Polen, wenn wir die Kosten durch Ihre Spenden decken konnten und wir ihn oder auch sie für einen deutschen Tierschutzverein/Pflegestelle zur Weitervermittlung, oder gar für ein
entgültiges Zuhause reservieren und somit nach Deutschland holen können.
Doppelte oder mehrere Patenschaftsgelder, die für einen Hund eingehen, übertragen wir auf einen anderen Hund, der ebenfalls einen Paten sucht.
Wenn Sie eine (Teil)Patenschaft übernehmen möchten, können Sie vorab das Spendenformular ausfüllen, oder direkt an uns überweisen.Geben Sie auf Ihrer Überweisung bitte den korrekten
Verwendungszweck an. (Ausreisepatenschaft + Name oder Nummer des Hundes + Tierheim)
!! Eine Übernahme einer Ausreisepatenschaft für einen Hund, der leider keinen Platz in Deutschland gefunden hat, kann von uns leider nicht angenommen werden.
Wir danken Ihnen ganz herzlich!
http://www.hundehilfe-polen.
Im Jahr 2016 bekommt die Tierhilfe finanzielle Unterstützung einiger Sponsoren. Neben uns jahrelang treu gebliebenen Spendern konnten auch neue Sponsoren gewonnen werden.
Bei ihnen allen möchten wir uns ans dieser Stelle ganz herzlich bedanken.
Das Vereinsauto wurde neu plakatiert und erscheint deshalb in neuem Gewand.
(09.05.2016)
Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verbessern, hat die Stadt Essen in diesem Frühjahr eine Katzenschutzverordnung erlassen. Darin ist klar geregelt, dass Katzen mit
Freigang nun durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung im Ohr gekennzeichnet werden müssen. Weiterhin müssen Freigänger registriert werden. Dabei nennt die Essener Katzenschutzverordnung an
erster Stelle TASSO e.V. als Europas größtes Haustierregister, als Möglichkeit zur kostenlosen Registrierung. Und noch etwas ändert sich für Katzen mit Freigang: Sie müssen in Zukunft kastriert
werden. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Regelung nicht.
TASSO leistet Unterstützung vor Ort
„Der Weg, den die Stadt Essen eingeschlagen hat, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Katzen“, freut sich TASSO-Leiter Philip McCreight. TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür
ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen und kämpft für eine gesetzliche Kastrations-, Kennzeichnungs- sowie Registrierungspflicht. „Nur mit diesen Maßnahmen kann
das Elend der Tiere langfristig verhindert werden“, ist Philip McCreight überzeugt.
So sieht es auch die Vorsitzende des Essener Katzenschutzbundes e.V., Ruth Kürten. Sie kümmert sich seit Jahren mit ihren ehrenamtlichen Helfern um die Vermittlung von herrenlosen Katzen in
Essen. Um diese wichtige Arbeit zu unterstützen, erhält der Katzenschutzbund von TASSO nun insgesamt 100 Transponder, mit denen die Katzen gechippt und anschließend registriert werden können.
„Das ist für uns eine wichtige Unterstützung“, freut sich Ruth Kürten. „Wir können die Transponder wirklich gut gebrauchen. Alleine in den vergangenen zwei Jahren haben wir 170 Tiere
auf diese Weise gekennzeichnet und bei TASSO registriert.“
Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?
Mit den neuen Regelungen will die Stadt Essen das Leid der verwilderten Katzen bekämpfen. In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder frei geboren, entlaufen,
ausgesetzt oder zurückgelassen worden sind. Im Gegensatz zu Wildkatzen können sich Hauskatzen in der „Wildnis“ allerdings nur unzureichend zurechtfinden und selbst versorgen. Das führt dazu, dass
viele Tiere schlecht ernährt und ausgezehrt sind. Weiterhin sind die Tiere häufig krank, sie leiden an Infektionskrankheiten, sind von Parasiten befallen und haben unbehandelte Verletzungen.
Dieses Elend wird kontinuierlich immer schlimmer, wenn sich die Tiere unkontrolliert vermehren können.
Nur wenige Katzenhalter haben in der Vergangenheit ihre Freigänger kastrieren lassen. So zeugten die Tiere ungehindert weiter Nachwuchs mit Streunern, und haben zur Verschärfung des Problems
beigetragen. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze kann schon nach nur vier Jahren in die Tausende gehen. Deswegen ist es wichtig, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Nur so kann dem
Katzenelend langfristig ein Riegel vorgeschoben werden. TASSO setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass weitere Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen. Zusammen mit dem Bund
gegen Missbrauch der Tiere (bmt) und VIER PFOTEN hat TASSO Ende 2011 das Bündnis „Pro Katze“ ins Leben gerufen, das regelmäßig Kastrationsaktionen für freilebende Katzen in deutschen Städten
durchgeführt.
TASSO rät: Ob Wohnungskatze oder Freigänger – Registrieren Sie hier Ihre Katze bei TASSO, damit sie auch im Verlustfall geschützt
ist.
Auch im Jahr 2015 haben wir wieder viele Katzenkinder von der Straße aufgelesen. In einer medizinischen Erstversorgung wurden sie von Ungeziefer befreit oder gegen Infektionen behandelt.
Außerdem haben wir viele erwachsene Streuner eingefangen und kastrieren und vor allem z.T. auch tierärztlich behandeln lassen, wo es nötig war.
Mehrere offensichtlich ausgesetzte Tiere wurden aufgelesen und in Pflegestellen untergebracht. Da es sich vor allem um ältere, kranke Tiere handelte, vielen ebenfalls einige Tierarztkosten an.
Natürlich ist die medizinische Behandlung von Tieren auch für unseren Verein nicht kostenlos. Allein durch die bei der Vermittlung anfallende Schutzgebühr können wir diesen finanziellen Verlust jedoch nicht ausgleichen. Deshalb sind wir dringend auf Spenden angewiesen, damit wir auch in diesem Jahr unsere Arbeit fortsetzen können.
Bitte helfen Sie mit und unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende!
Unsere Kontoverbindung:
Tierhilfe Bochum
Postbank Essen
IBAN: DE68 3601 0043 0019 7084 39
BIC: PBNKDEFFXXX
Auch wenn Sie Katzenzubehör wie Toiletten, Kratzbäume, Decken, Futter etc. abgeben möchten, nehmen wir diese dankend entgegen.
Außerdem suchen wir dringend Paten für unsere nicht-vermittelbaren Katzen, die uns bei den täglichen Ausgaben für Futter und Tierarztbesuche unterstüzten.
Wird eine gefundene Katze in einem Tierheim abgegeben, so steht dem Tierheim kein Anspruch auf Erstattung der durch die Pflege entstandenen Kosten gegen den
Tierhalter zu. Das Tierheim ist aufgrund eines mit der Gemeinde geschlossenen Fundtiervertrags dazu verpflichtet, herrenlose oder gefundene Tiere aufzunehmen und zu pflegen. Das Tierheim
wird damit als sogenannter Verwaltungshelfer tätig, folglich steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der Kosten gegen den Katzenbesitzer zu. Bei dem Tierheim handele es sich vielmehr um ein
"ausgelagertes Fundbüro" speziell für Tiere. Es muss sich wegen der entstandenen Kosten an die Gemeinde wenden, nicht jedoch an den Katzenbesitzer.
(Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.10.2013, AZ. 5 C 93/13)
(aus: Our Cats 5/2015, 23. Jahrgang, S. 75)
Der Eigentümer eines Grundstücks hat es zu dulden, dass ein Katzenbesitzer sein Grundstück betritt, um sein dorthin entlaufenes Tier einzufangen. Dem Katzenbesitzer steht in
diesem Fall nämlich das sogenannte Verfolgungsrecht nach § 867 BGB zu: "Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstück gelangt, so hat ihm der
Besitzer des Grundsütcks die Aufsucheung und die Wegschaffung zu gestatten ..." Verursacht er bei der Verfolgungsaktion allerdings einen Schaden am Eigentum des Nachbarn, muss der Tierhalter
Schadenersatz leisten.
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.12.1998, Az.: 462 C 27294-98)
(aus: Our Cats 5/2015, 23. Jahrgang, S. 75)
Wir warnen eindringlich vor unseriösem Tierhandel über ebay!
Menschen bieten sich als Pflegestelle an oder geben an, Tieren ein schönes Zuhause geben zu wollen (gerne geschenkt), und verkaufen diese Tiere dann für viel Geld weiter.
In Hagen agieren zwei Frauen, die immer wieder Hunde und Katzen in Pflege nehmen, um mit ihnen Geld zu machen.
Gerade erst wurde Langhaarmix Tara von ihnen über ebay-kleinanzeigen verkauft. Ein Schutzvertrag wurde nicht gemacht; die Papiere der Katze sollten später nachgereicht werden, was natürlich nicht geschah, da diese Papiere noch im Besitz der eigentlichen Katzenbesitzerin sind.
Wenn Sie ein Tier über ebay-kleinanzeigen kaufen möchten, schauen Sie sich den Händler bitte genau an! Fragen Sie genau nach und seien Sie skeptisch, wenn kein Schutzvertrag gemacht wird.
Gleiches gilt erst recht, wenn Sie ein Tier über ebay-kleinanzeigen abgeben möchten. Sie können den Menschen nur vor den Kopf schauen. Lassen Sie sich nichts vormachen! Machen Sie selbst bei Abgabe einen Schutzvertrag und nehmen Sie auf jeden Fall eine nicht zu niedrige Schutzgebühr!
Tara wurde inzwischen gefunden. Es geht ihr gut. Die neuen Besitzer sind jedoch genauso schockiert darüber, eine gestohlene Katze gekauft zu haben, wie die eigentliche Besitzerin, dass sie sich so von der Pflegestelle blenden lassen hat.
Hier ein wichtiger Hinweis!
Eichhörnchenkinder, die einem Menschen hinterher laufen und sich sogar am Hosenbein festklammern, haben keine Tollwut! Sie tun dies aus Verzweiflung, weil sie
ihre Mutter verloren haben und seit Tagen bereits unterversorgt sind.
Eichhörnchenkinder bilden da im Tierreich eine Ausnahme!
Wenn sie den Kontakt zu ihrer Mutter verloren haben und dadurch Hunger und Durst leiden, nehmen sie all ihren Mut zusammen und suchen gezielt die Nähe zu Menschen um sich Hilfe zu holen. Meist
sind diese Tiere auch durch einen Absturz von einem Baum an der Schnauze verletzt.
Bitte suchen sie sofort einen Tierarzt auf oder verständigen Sie z.B. die Wildtierhilfe:
http://www.wildtierhilfe-wien.at/wi…/eichhoernchen-gefunden/.
Bei der Aktion Nimmst du mein Tier, nehm' ich dein Tier betreuen Tierfreunde ihre Tiere gegenseitig. Die örtlichen Tierschutzvereine, die Mitglied im Deutschen Tierschutzbund sind, helfen bei der Vermittlung von Urlaubsplätzen für Heimtiere.
Sie können an dieser Aktion gerne auch dann teilnehmen, wenn Sie keinen Tausch organisieren, sondern nur eine Betreuungsstelle anbieten möchten oder lediglich einen Urlaubsplatz für Ihre Tiere suchen.
Zum 22. Mal bietet der Deutsche Tierschutzbund e.V. auch in diesem Jahr diese Urlaubs-Hilfe an. Die Koordination der Adressen übernimmt der örtliche Tierschutzverein. Manche Vereine führen die Aktion auch ganzjährig durch. Fragen Sie bei Ihrem Tierschutzverein vor Ort nach.
(vom 21. März bis zum 9. September 2016)
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 17 Uhr und
Freitag von 10 Uhr bis 16 Uhr
Urlaubs-Beratungstelefon: 0228-60496-27.
Weitere Informationen und mehr über den Deutschen Tierschutzbund erfahren Sie hier.
Der Auslandstierschutz erfährt im Jahr 2014 eine maßgebliche Änderung. Der Gesetzgeber hat §11 TierSchG neu gefasst und verlangt unter dieser Änderung von Tierschutzorganisationen und Privatpersonen eine neue Erlaubnis nach §11 Abs. 1 S.1 Ziff. 5 TierSchG für die Verbringung von Tieren aus dem Ausland.
Die neue Erlaubnis verlangt einen neuen Antrag beim Veterinäramt und betrifft alle Tierschutzorganisationen und Privatpersonen, die Auslandstierschutz betreiben, selbst wenn schon eine Genehmigung z.B. nach §11 Abs. 1 S. 1 Ziff. 3 (ehem. Ziff. 2) oder 8b) (ehem. ZIff. 3b) TierSchG besteht.
Das komplette Gesetz in der Fassung vom 28.07.2014 ist hier einzusehen oder
hier:
Tierschützer protestieren vor dem Bundestag gegen das Gesetzesvorhaben |
Am 17. Oktober 2012 fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes statt. Für den Bund gegen den Missbrauch der Tiere (bmt) war hierbei der renommierte Tierschutzrechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis anwesend. Gleichzeitig demonstrierten die Tierschutzverbände vor dem Reichstagsgebäude gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und forderten ein Tierschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient, und die Tiere wirklich schützt. Maßgebliche Diskussionspunkte während der Anhörung waren das geplante Verbot des Heißbrandes bei Pferden und der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2017. Zahlreiche andere drängende Tierschutzprobleme wie das Verbot von Wildtieren in Zirkussen, der Auslandstierschutz, die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage oder ein Sodomieverbot kamen überhaupt nicht oder nur am Rande zur Sprache. „Der vorliegende Gesetzentwurf führt zu keinen grundlegenden Verbesserungen für die Tiere und trägt dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz nur ungenügend Rechnung“,kritisiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO, am Rande der Protestveranstaltung. „Ein Verbot der Pelztierhaltung und ein Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen bleibt ebenso unberücksichtigt wie eine Begrenzung von Schmerzen und Leiden in Tierexperimenten. Insgesamt lässt das Gesetzgebungsverfahren, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll, nur wenig für einen tatsächlichen Schutz unserer Mitgeschöpfe erwarten“, ergänzt Petra Zipp, 1. Vorsitzende des bmt. |
Schreiner Wolfgang Gleede fertigt für 25 Euro Sicherungen für Türen und Kippfenster an.
Wer Interesse an einer solchen Anfertigung hat, kann sich unter der folgenden Telefonnummer mit ihm auseinandersetzen:
Tel.: 0234/97617535